Betriebliche Altersvorsorge
In Deutschland ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch das **Betriebsrentengesetz (BetrAVG)** geregelt. Seit der Einführung des **Betriebsrentenstärkungsgesetzes**Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 gibt es einige Neuerungen, aber eine generelle Verpflichtung für alle Unternehmen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, besteht nicht. Hier die Details:
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1. Anspruch auf Entgeltumwandlung**Entgeltumwandlung
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2. Arbeitgeberzuschuss**Arbeitgeberzuschuss
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3. Verpflichtung zur bAV allgemein**allgemein
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- Eine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen, von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, besteht **nicht**. Es liegt am Arbeitnehmer, das Recht auf Entgeltumwandlung aktiv einzufordern.
- [ - Quelle: Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
](https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1.html)
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Was tun, wenn dein Unternehmen keine bAV anbietet?**
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Sanktionen für den Arbeitgeber**Arbeitgeber
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- Ein Arbeitgeber, der das Recht auf Entgeltumwandlung verweigert, verstößt gegen das Betriebsrentengesetz. Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, die im Ernstfall auch gerichtlich geltend gemacht werden können.
- [ - Quelle: Deutsche Rentenversicherung –
Entgeltumwandlung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Altersvorsorge/Entgeltumwandlung/entgeltumwandlung_node.html)Entgeltumwandlung
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**Zusammengefasst**Zusammengefasst: Die bAV ist nicht verpflichtend, es sei denn, ein Arbeitnehmer fordert Entgeltumwandlung. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber dies umsetzen, einschließlich des Zuschusses. Verweigert er dies, kannst du dein Recht einklagen.