Skip to main content

Betriebliche Altersvorsorge

In Deutschland ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch das **Betriebsrentengesetz (BetrAVG)** geregelt. Seit der Einführung des **Betriebsrentenstärkungsgesetzes**Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 gibt es einige Neuerungen, aber eine generelle Verpflichtung für alle Unternehmen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, besteht nicht. Hier die Details:

---


### **

1. Anspruch auf Entgeltumwandlung**

Entgeltumwandlung

-


2. Arbeitgeberzuschuss**

Arbeitgeberzuschuss

-


3. Verpflichtung zur bAV allgemein**

allgemein

-


Was tun, wenn dein Unternehmen keine bAV anbietet?**

1.

    **
  1. Recht auf Entgeltumwandlung einfordern:**
  2. Meldung bei der Arbeitnehmervertretung:**
  3. Rechtsweg prüfen:**
       -
    • Falls dein Arbeitgeber sich weigert, kannst du dein Recht notfalls rechtlich durchsetzen. Dazu kannst du dich an die Gewerkschaft oder einen Arbeitsrechtler wenden.

    • ---

    ###

  4. **

Sanktionen für den Arbeitgeber**

Arbeitgeber

-


---

**Zusammengefasst**Zusammengefasst: Die bAV ist nicht verpflichtend, es sei denn, ein Arbeitnehmer fordert Entgeltumwandlung. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber dies umsetzen, einschließlich des Zuschusses. Verweigert er dies, kannst du dein Recht einklagen.