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Betriebliche Altersvorsorge

In Deutschland ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 gibt es einige Neuerungen, aber eine generelle Verpflichtung für alle Unternehmen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, besteht nicht. Hier die Details:


1. Anspruch auf Entgeltumwandlung


2. Arbeitgeberzuschuss

  • Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss zu zahlen, wenn sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Der Zuschuss beträgt mindestens 15 % des umgewandelten Betrags
  • Dies gilt für neu abgeschlossene Verträge seit dem 1. Januar 2019 und ab 2022 auch für ältere Entgeltumwandlungsvereinbarungen.

3. Verpflichtung zur bAV allgemein

  • Eine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen, von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, besteht **nicht**. Es liegt am Arbeitnehmer, das Recht auf Entgeltumwandlung aktiv einzufordern.

Was tun, wenn dein Unternehmen keine bAV anbietet?

  1. Recht auf Entgeltumwandlung einfordern:
  2. Meldung bei der Arbeitnehmervertretung:
  3. Rechtsweg prüfen:
    • Falls dein Arbeitgeber sich weigert, kannst du dein Recht notfalls rechtlich durchsetzen. Dazu kannst du dich an die Gewerkschaft oder einen Arbeitsrechtler wenden.

Sanktionen für den Arbeitgeber


Zusammengefasst: Die bAV ist nicht verpflichtend, es sei denn, ein Arbeitnehmer fordert Entgeltumwandlung. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber dies umsetzen, einschließlich des Zuschusses. Verweigert er dies, kannst du dein Recht einklagen.