Betriebliche Altersvorsorge
In Deutschland ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch das **Betriebsrentengesetz (BetrAVG)** geregelt. Seit der Einführung des **Betriebsrentenstärkungsgesetzes** am 1. Januar 2018 gibt es einige Neuerungen, aber eine generelle Verpflichtung für alle Unternehmen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, besteht nicht. Hier die Details:
---
### **1. Anspruch auf Entgeltumwandlung**
- **Arbeitnehmer haben das Recht**, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Dieses Recht gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
- [Quelle: Deutsche Rentenversicherung – Entgeltumwandlung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Altersvorsorge/Entgeltumwandlung/entgeltumwandlung_node.html)
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies zu ermöglichen. Wenn er keine eigene Lösung anbietet, muss er auf Anfrage des Mitarbeiters eine Versicherungslösung einrichten, etwa über eine Direktversicherung.
- [Quelle: Betriebsrentengesetz §1a – Entgeltumwandlung](https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1a.html)
---
### **2. Arbeitgeberzuschuss**
- **Seit 2019** sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss zu zahlen, wenn sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Der Zuschuss beträgt mindestens **15 % des umgewandelten Betrags**.
- [Quelle: Betriebsrentenstärkungsgesetz auf BMAS](https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/betriebsrentenstaerkungsgesetz.html)
- Dies gilt für neu abgeschlossene Verträge seit dem 1. Januar 2019 und ab 2022 auch für ältere Entgeltumwandlungsvereinbarungen.
- [Quelle: §1a Abs. 1a BetrAVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1a.html)
---
### **3. Verpflichtung zur bAV allgemein**
- Eine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen, von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, besteht **nicht**. Es liegt am Arbeitnehmer, das Recht auf Entgeltumwandlung aktiv einzufordern.
- [Quelle: Betriebsrentengesetz (BetrAVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1.html)
---
### **Was tun, wenn dein Unternehmen keine bAV anbietet?**
1. **Recht auf Entgeltumwandlung einfordern:**
- Sprich deinen Arbeitgeber direkt an und weise auf dein Recht hin. Der Arbeitgeber muss dann eine Möglichkeit schaffen.
- [Quelle: Betriebsrentengesetz §1a – Entgeltumwandlung](https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1a.html)
2. **Meldung bei der Arbeitnehmervertretung:**
- Falls es einen Betriebsrat gibt, kann dieser als Ansprechpartner helfen, die bAV durchzusetzen.
- [Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund – Betriebsrenten](https://www.dgb.de/themen/++co++4c26db54-79a7-11e8-bf4f-52540088cada)
3. **Rechtsweg prüfen:**
- Falls dein Arbeitgeber sich weigert, kannst du dein Recht notfalls rechtlich durchsetzen. Dazu kannst du dich an die Gewerkschaft oder einen Arbeitsrechtler wenden.
---
### **Sanktionen für den Arbeitgeber**
- Ein Arbeitgeber, der das Recht auf Entgeltumwandlung verweigert, verstößt gegen das Betriebsrentengesetz. Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, die im Ernstfall auch gerichtlich geltend gemacht werden können.
- [Quelle: Deutsche Rentenversicherung – Entgeltumwandlung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Altersvorsorge/Entgeltumwandlung/entgeltumwandlung_node.html)
---
**Zusammengefasst**: Die bAV ist nicht verpflichtend, es sei denn, ein Arbeitnehmer fordert Entgeltumwandlung. In diesem Fall muss dein Arbeitgeber dies umsetzen, einschließlich des Zuschusses. Verweigert er dies, kannst du dein Recht einklagen.